Rechtsprechung
BPatG, 19.08.2015 - 9 W (pat) 28/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 59 Abs 1 PatG
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Spritzvorrichtung zum Versprühen von Spritzmitteln sowie Verfahren zum Betreiben einer solchen Spritzvorrichtung" - zur Zulässigkeit des Einspruchs bei unzutreffender Auslegung eines Patentanspruchs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen die Erteilung eines Patents über eine Spritzvorrichtung zum Versprühen von Spritzmitteln; Anforderungen an die Zulässigkeit des Einspruchs gem. § 59 Abs. 1 PatG im Hinblick auf die geltend gemachten Widerrufsgründe
- rewis.io
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Spritzvorrichtung zum Versprühen von Spritzmitteln sowie Verfahren zum Betreiben einer solchen Spritzvorrichtung" - zur Zulässigkeit des Einspruchs bei unzutreffender Auslegung eines Patentanspruchs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Spritzvorrichtung zum Versprühen von Spritzmitteln sowie Verfahren zum Betreiben einer solchen Spritzvorrichtung" - zur Zulässigkeit des Einspruchs bei unzutreffender Auslegung eines Patentanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus BPatG, 19.08.2015 - 9 W (pat) 28/10
Dies darf allerdings weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung). - BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
Drehzahlermittlung
Auszug aus BPatG, 19.08.2015 - 9 W (pat) 28/10
Danach ist entscheidend, welcher technische Sinngehalt aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit aufgrund einer am technischen Gesamtzusammenhang orientierten Betrachtung zukommt (st. Rspr. vgl. GRUR 2012, 129 - Fentanyl-TTS; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung, m. w. N.). - BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05
Pumpeinrichtung
Auszug aus BPatG, 19.08.2015 - 9 W (pat) 28/10
Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich deshalb danach, ob sie in dem betreffenden Anspruch Ausdruck gefunden hat (st. Rechtsprechung., vgl. GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung).
- BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05
Ziehmaschinenzugeinheit
Auszug aus BPatG, 19.08.2015 - 9 W (pat) 28/10
Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich deshalb danach, ob sie in dem betreffenden Anspruch Ausdruck gefunden hat (st. Rechtsprechung., vgl. GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung). - BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86
"Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein …
Auszug aus BPatG, 19.08.2015 - 9 W (pat) 28/10
Die Zulässigkeit eines Einspruchs ist in jedem Stadium des Verfahrens und damit auch im Beschwerdeverfahren vorrangig zu prüfen (vgl. BGH in GRUR 1972, 592 "Sortiergerät"; GRUR 1990, 348 "Gefäßimplantat"), wobei ein unzulässiger - einziger - Einspruch zur Beendigung des Verfahrens ohne weitere Sachprüfung über die Rechtsbeständigkeit des angegriffenen Patents führt (BGH GRUR 1987, 513, II.1 - "Streichgarn"). - BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71
Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA - …
Auszug aus BPatG, 19.08.2015 - 9 W (pat) 28/10
Die Zulässigkeit eines Einspruchs ist in jedem Stadium des Verfahrens und damit auch im Beschwerdeverfahren vorrangig zu prüfen (vgl. BGH in GRUR 1972, 592 "Sortiergerät"; GRUR 1990, 348 "Gefäßimplantat"), wobei ein unzulässiger - einziger - Einspruch zur Beendigung des Verfahrens ohne weitere Sachprüfung über die Rechtsbeständigkeit des angegriffenen Patents führt (BGH GRUR 1987, 513, II.1 - "Streichgarn"). - BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89
Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch eine von einem Vertreter ohne …
Auszug aus BPatG, 19.08.2015 - 9 W (pat) 28/10
Die Zulässigkeit eines Einspruchs ist in jedem Stadium des Verfahrens und damit auch im Beschwerdeverfahren vorrangig zu prüfen (vgl. BGH in GRUR 1972, 592 "Sortiergerät"; GRUR 1990, 348 "Gefäßimplantat"), wobei ein unzulässiger - einziger - Einspruch zur Beendigung des Verfahrens ohne weitere Sachprüfung über die Rechtsbeständigkeit des angegriffenen Patents führt (BGH GRUR 1987, 513, II.1 - "Streichgarn").